Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können

Öffentliche und private Bauherrinnen und Bauherren, Architektinnen und Architekten, Bauingenieurinnen und Bauingenieure, Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner, Holzbaubetriebe, Produktentwicklung, Arbeitsgruppen und Institutionen aus Forschung, Entwicklung & Lehre.

(Ausgeschlossen sind Mitglieder der Jury und Mitarbeiter der auslobenden Einrichtungen).

Teilnahmevoraussetzung

Wettbewerbsgebiet ist die Eifel in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Ostbelgien und der angrenzende Bereich Luxemburgs. 

Die Bauwerke bzw. Objekte müssen zwischen dem 1. September 2016 und dem 31. Juli 2020 fertiggestellt worden sein und dem gültigen Baurecht des jeweiligen Landes entsprechen.

Zugelassen werden

•  Neubau (Einzelbauwerk, Gebäudegruppen, Anbauten, Ingenieurbauwerke)

•  Sanierung, Modernisierung, Umbau, Aufstockung von bestehenden Bauwerken

•  Besondere Konzepte (Innovative Holzprodukte und –systeme, Projekte mit Vorbildcharakter durch zukunftsweisende Konzepte).

Sowohl aus dem privaten, gewerblichen als auch öffentlichen Bereich.

Wettbewerbsgebiet

Wettbewerbsgebiet ist die Eifel in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Ostbelgien und der angrenzende Bereich Luxemburgs.

Übersichtskarte Einzugsbereich

Für Rückfragen:

(+49)-2486-8010-0

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